Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung legt dar, welche Bewertungskriterien für Abgänge aus dem Anlagevermögen angelegt werden bzw. wie die Preisbildung bei Verkäufen abläuft.
Außerdem legt die Verwaltung dar, welche Regelungen und Konditionen es für Pachten, Mie- ten, Nebenkosten u.ä. bei Überlassung von städtischen Räumlichkeiten für Vereine, Verbän- de, Initiativen etc. und bei Erstattungen für die Vereine, z.B. Reinigungspauschalen, gibt (aus- führliche Synopse mit allen Einzelfällen). Zudem wird die Verwaltung beauftragt, einen Vor- schlag zu entwickeln, wie diese Nutzungsbedingungen mit dem Ziel der absoluten Gleichbe- handlung objektiviert vereinheitlicht werden können.
0286 AK Bewertungskriterien fuer Abgaenge – Miet- und sonstige Regelungen fuer Vereine etc.