Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, einen einmaligen Zuschuss für anfallende Kosten des Vereins Saar- brücker Tafel e.V. in Höhe der nicht verausgabten Mittel der PSP 1.33.100.0100 – Sachkonto 5318000 für Zuschüsse an Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen, die stadtteilübergreifend tätig sind, gemäß VWT/1165/18 sind dies 2.975,17 Euro, zu gewähren.
1276 RR Einmaliger Zuschuss an den Verein Saarbruecker Tafel e.V.