Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung legt dar, wie die rechtliche Situation für Anwohner von Straßen aussieht, die schon einmal im Sinne der Strabs zur Mitfinanzierung des Straßenbaus herangezogen wur- den, wenn jetzt durch die Sperrung der Fechinger Talbrücke verstärkt LKW-Verkehr auftritt und Straßen dadurch zusätzlich und außergewöhnlich belastet werden.