Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt:
a) Die Verwaltung berichtet, ob und welche Gespräche zum Verbot sexistischer Werbung es bislang gab und warum diese nicht zum Erfolg geführt haben.
b) Die Verwaltung stellt die rechtlichen Möglichkeiten eines Verbotes von Bordellwerbung dar.
c) Die Verwaltung führt Gespräche mit den lokalen Werbetreibenden und deren Auftraggebern, um eine Einigung zu erzielen an besonders sensiblen Standpunkten (wie etwa Kirchen, Schulen, KiTas, Familienzentren,…